Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht abweichende, von Tobias Hafner unterzeichnete schriftliche Bestätigungen vorliegen oder abweichendes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, für alle Verträge und die darin umschriebenen Leistungen von Tobias Hafner mit Sitz in Grellingen BL gegenüber seinen Kunden. Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden sowie die SIA-Normen finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von Tobias Hafner im Ganzen oder im Einzelnen anerkannt.


  1. Umfang und Ausführung der Leistungen
    1. Gegenstand des Vertrages sind die in der schriftlichen oder mündlichen Offerte genannten Leistungen.

    2. Wird der Umfang der vereinbarten Leistungen auf Wunsch des Kunden nach Annahme der Offerte erweitert, ist der entsprechende Mehraufwand zu den vereinbarten Stundensätzen vom Kunden gesondert zu vergüten. Der Mehraufwand wird von Tobias Hafner nach Abschluss des Mehraufwandes in Rechnung gestellt. Handelt es sich bei dem Mehraufwand um gemietete Sachen, erfolgt die Abrechnung bei deren Rückgabe.

    3. Die Durchführung einzelner Pflichten aus dem Vertrag kann von Tobias Hafner ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen werden. In diesem Fall haftet Tobias Hafner für deren richtige Auswahl und Unterweisung. Eine Abtretung des Auftrags durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tobias Hafner.


  2. Gefahrenübergang und Transport
    1. Tobias Hafner kann ein Transportunternehmen mit Transportleistungen beauftragen.

    2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist Erfüllungsort für den Gefahrübergang der Ort, an dem das Material dem Kunden oder einem vom Kunden mit der Entgegennahme des Materials beauftragten Dritten übergeben wird.

    3. Bei Materialtransporten vom Erfüllungsort gemäss 2b zum Verwendungsort des Kunden ist der Erfüllungsort der Ort, an dem die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Materials am Erfüllungsort auf das Transportunternehmen oder den Spediteur über.


  3. Mitwirkungspflicht des Kunden und Annahmeverzug
    1. Unterlässt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter eine ihm obliegende Mitwirkung, so berechtigt dies Tobias Hafner zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Anspruch von Tobias Hafner auf Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Mehraufwands sowie Schadens bleibt davon unberührt. Insbesondere stellt der Kunde Tobias Hafner von Ansprüchen Dritter frei.

    2. Gerät der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter mit der Annahme der von Tobias Hafner angebotenen Leistung in Verzug, berechtigt dies Tobias Hafner zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Anspruch von Tobias Hafner auf Ersatz der Mehraufwendungen sowie des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt. Insbesondere stellt der Kunde Tobias Hafner von Ansprüchen Dritter frei.


  4. Bestimmungen Miete und Material
    1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Mietdauer nach dem im Auftrag angegebenen und vom Kunden akzeptierten Überlassungszeitraum. Dieser wird in Tagen gemessen.

    2. Für die Miete kann Tobias Hafner eine Vorauszahlung innerhalb einer festgelegten Frist verlangen. In diesem Fall steht der Mietvertrag mit dem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung, dass die geforderte Vorauszahlung innerhalb der festgelegten Frist geleistet wird. Im Falle des Zahlungsverzuges kommt der Mietvertrag nicht zustande. In diesem Fall kann sich Tobias Hafner vorbehalten, anderweitig über die Mietartikel sowie Personal zu verfügen.

    3. Alle Mietgegenstände, die dem Kunden überlassen werden, sind ausschliessliches Eigentum von Tobias Hafner. Diese Mietsachen werden dem Kunden von Tobias Hafner gemäss dem schriftlichen oder mündlichen Auftrag zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

    4. Tobias Hafner verpflichtet sich, dass die Mietsachen bei Übergabe in einem verhältnismässigen und dem bestimmungsgemässen Gebrauch entsprechenden Zustand sind. Dabei ist dem Kunden bekannt, dass die Mietsachen bei der Übergabe in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen sind. Geringe Gebrauchsspuren, auch solche, die dem Kunden bei der Übergabe angezeigt wurden, gelten daher nicht als Mängel, die die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigen.

    5. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache sorgsam zu behandeln und sie bestimmungsgemäss zu nutzen. Dazu gehört insbesondere, die Mietsache ausreichend gegen das Publikum abzuschirmen und sie vor Witterungseinflüssen zu schützen. Ferner verpflichtet sich der Kunde, alle Betriebsanweisungen und Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Es ist dem Kunden untersagt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen oder die "Tobias Hafner-Logos" zu entfernen oder zu verdecken. Bei Zuwiderhandlung gehen die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Mietsache zu Lasten des Kunden.

    6. Der Kunde trifft die ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust, Beschädigungen und Diebstahl und stellt sicher, dass keine Mietartikel an Dritte weitergegeben werden. Die Anwesenheit von Tobias Hafner oder von ihm mit der Durchführung des Auftrages beauftragter Dritter entbindet den Kunden nicht von der Haftung.

    7. Die Rückgabe der Mietgegenstände hat durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder angefangene Miettag dem Kunden anhand der vereinbarten Tagessätze verrechnet. Tobias Hafner behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.

    8. Die Untervermietung ist untersagt.

    9. Die Abtretung des Mietverhältnisses ist untersagt.

    10. Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Mietsachen haftet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. In diesem Fall hat der Kunde den vollen Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert sowie jeden weiteren Schaden, der Tobias Hafner entsteht, zu bezahlen.


  5. Dienstleistungen
    1. Tobias Hafner garantiert, die vereinbarten Leistungen mit fachlicher Sorgfalt zu erbringen. Die geschuldete Leistung bemisst sich dabei nicht an einem vorgegebenen Arbeitsergebnis.

    2. Erkennbare Umstände, die eine Vertragserfüllung unmöglich machen können, werden dem Kunden von Tobias Hafner mitgeteilt. Weiter informiert Tobias Hafner den Kunden über alle Entwicklungen, die eine Änderung der Leistungen aus technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten erwarten lassen.

    3. Der Kunde hat Tobias Hafner rechtzeitig alle für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Informationen über Ziele, Anforderungen, Bedürfnisse, betriebliche Besonderheiten, Abläufe etc. zur Verfügung zu stellen. Nach Absprache hat der Kunde für die Stromversorgung und weitere Anschlüsse und ggf. ausreichende und geeignete Arbeitsräume einschliesslich Arbeitsmittel sowie einen Raum für die Lagerung von Material und Werkzeug zu sorgen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise nach, so gehen die daraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand etc.) zu Lasten des Kunden.

    4. Tobias Hafner haftet weder für die Rechtmässigkeit der Inhalte noch für die Sicherheit (Schutz von Menschen, Tier, Umwelt und Material) bei Veranstaltungen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

    5. Sollte die Durchführung der Veranstaltung aus technischen (z.B. mangelnde Sicherheit) und/oder rechtlichen und/oder umweltbedingten (z.B. Gefahr vor Unwettern) Gründen nicht vertretbar sein, ist Tobias Hafner berechtigt, jederzeit ohne Schadensersatzfolge vom Vertrag zurückzutreten.


  6. Änderungen
    1. Änderungen der vereinbarten Leistung können von allen Parteien jederzeit schriftlich oder mündlich verlangt werden. Bei Auswirkungen auf die Kosten oder den Zeitplan werden die entsprechenden Änderungen dem Kunden in Form einer neuen Offerte angeboten. Diese Offerte muss die wesentlichen absehbaren Folgen für das Projekt enthalten.

    2. Änderungen der Leistungen sind vor ihrer Ausführung schriftlich oder mündlich zu bestätigen. Die Kosten werden nach den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Sätzen angepasst.


  7. Bewilligungen, Gutachten und Lizenzen
    1. Die Beschaffung notwendiger Genehmigungen, statischer Berechnungen, Konzessionen, Gutachten jeglicher Art oder Lizenzen für den ordnungsgemässen Betrieb der von Tobias Hafner zur Verfügung gestellten Anlagen oder der zu erbringenden Leistungen obliegt allein dem Kunden. Der Kunde zahlt die damit verbundenen Gebühren.


  8. Mängel
    1. Von Tobias Hafner zur Verfügung gestellte Geräte sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Meldet der Kunde die Mängel nicht unverzüglich nach deren Entdeckung, ist der Anspruch auf Mängelbeseitigung verwirkt.

    2. Beim Kauf von Gegenständen durch den Kunden ist jegliche Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen.

    3. Während der Mietzeit notwendige Reparaturen sowie Wartungsarbeiten dürfen ausschliesslich von Tobias Hafner oder einer von ihm benannten Person durchgeführt werden. Werden Reparaturen vor oder nach Rückgabe der Mietsachen aufgrund übermässiger Abnutzung durch den Kunden notwendig, so hat der Kunde die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.


  9. Vergütung, Zahlungsverzug und Verrechnung von Forderungen
    1. Sofern nicht anders schriftlich oder mündlich vereinbart, werden die von Tobias Hafner erbrachten Leistungen dem Auftraggeber entsprechend des Auftrages in Rechnung gestellt.

    2. Sofern nichts anderes schriftlich oder mündlich vereinbart ist, sind die Rechnungen von Tobias Hafner sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Zahlungen haben in Schweizer Franken zu erfolgen.

    3. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 6% pro Kalenderjahr.

    4. Forderungen des Kunden können nicht mit Forderungen von Tobias Hafner verrechnet werden, es sei denn, es wurde schriftlich oder mündlich etwas anderes vereinbart.


  10. Eigentumsvorbehalt und Retention
    1. Alle entsprechend des Auftrages von Tobias Hafner hergestellten oder bearbeiteten und an den Kunden verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung durch den Kunden Eigentum von Tobias Hafner.

    2. Eine allfällige Pfändung, Retention, eine Verarrestierung oder eine allfällige Konkurseröffnung über den Kunden muss Tobias Hafner sofort gemeldet werden. Sind Mietgegenstände betroffen, die der Kunde von Tobias Hafner bezogen hat, muss der Kunde das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum von Tobias Hafner hinweisen.

    3. Das Retentionsrecht des Kunden an von Tobias Hafner übergebenen Gegenständen ist ausgeschlossen.


  11. Urheberrecht, Gewerbliche Schutzrechte und Nutzungsrechte
    1. Alle Immaterialgüterrechte (Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ("Rechte")) an den von Tobias Hafner geschaffenen Werken (wie z.B. Pläne, Zeichnungen, Software, Simulationen, Showfiles, etc.) sind ausschliessliches und uneingeschränktes Eigentum von Tobias Hafner.

    2. Tobias Hafner ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken, einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig frei zu verwenden. Die Geheimhaltung von vertraulichen Daten und Unterlagen der Kunden bleibt in jedem Fall gewahrt.


  12. Datenschutz
    1. Daten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden dürfen von Tobias Hafner verarbeitet und genutzt werden. Ferner darf Tobias Hafner die Tatsache des Vertragsverhältnisses und deren konkrete Tätigkeit als Referenz verwenden.

    2. Tobias Hafner ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragserfüllung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

    3. Alle Kundendaten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung behandelt.


  13. Haftung
    1. Tobias Hafner übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemässe Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Er haftet daher für unmittelbare, mittelbare Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

    2. Die höchste Haftungsgrenze ist in jedem Fall die vom Kunden gezahlte Vergütung für die Leistungen von Tobias Hafner.

    3. Der Kunde stellt Tobias Hafner von allen Ansprüchen frei, die sich aus der nicht bestimmungsgemässen und/oder unsachgemässen Verwendung der von Tobias Hafner überlassenen Gegenstände ergeben.


  14. Rücktritt und Kündigung
    1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich etwas anderes vereinbart wurde, haftet der Auftraggeber im Falle eines teilweisen oder vollständigen Rücktritts vom Vertrag für den in der Offerte genannten Betrag und die Tobias Hafner bereits entstandenen Kosten wie folgt:

      • 0 - 7 Tage vor Ausführungsbeginn 100%
      • 7 - 14 Tage vor Ausführungsbeginn 75%
      • 14 - 30 Tage vor Ausführungsbeginn 25%
      • mehr als 30 Tage vor Aufführungsbeginn 0%.

    2. Wird der Auftrag storniert oder werden die Ausführungstermine verschoben, können die Folgekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere: • Bei Umplanung der Personal- und Materialdisposition, sowie der Lager- und Transportlogistik.

      • Für Hotel- und Flugreservationen.
      • Für bereits erworbene Tickets des öffentlichen Verkehrs.
      • Für bereits in Auftrag gegebene Planung, Umsetzung von Inhalten oder Gebäuden.
      • Für die Herstellung von Drucksachen.
      • Für Versicherungen und Gebühren.
      • Für Stornokosten und nicht rückerstattbare Anzahlungen an Dritte.
      • Für alle anderen Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertrag nachweisbar sind.

    3. In jedem Fall ist der Kunde in vollem Umfang für die Kosten verantwortlich, die im Ramen des Auftrags bis zum Zeitpunkt der Stornierung durch den Kauf oder die Herstellung von Waren entstanden sind.

    4. Tobias Hafner kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere und nicht abschliessend Zahlungsverzug des Kunden, seit Annahme der Offerte veränderte Tatsachen, die Tobias Hafner die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, vom Kunden unterlassene Mitwirkungshandlungen etc.


  15. Versicherungen
    1. Mit der Erteilung des Auftrages bestätigt der Kunde, dass er die von Tobias Hafner gemieteten Gegenstände ausreichend gegen Feuer und Elementarschäden sowie gegen Beschädigung und Diebstahl versichert hat. Im Falle eines Diebstahls verpflichtet sich der Kunde, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und ein Polizeiprotokoll erstellen zu lassen.


Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.


Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Verträge und sonstigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, die den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und sonstiger internationaler Verträge. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, werden vom zuständigen Gericht am Sitz von Tobias Hafner oder nach Wahl von Tobias Hafner am Sitz oder Wohnort des Kunden entschieden.